Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

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Der Tarifabschluss zum TV-L 2015 geht zulasten der angestellten Beschäftigten der Länder und vergrößert die Einkommensunterschiede gegenüber Beamten

Nach vier Verhandlungsrunden und einer außergewöhnlich hohen Streikbeteiligung sahen sich die Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb offenbar gezwungen, am 28.03.2015 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen Kompromiss zu schließen [1], der in jeder Hinsicht zulasten der Beschäftigten der Länder geht:

Zwar ist es gelungen, das Leistungsniveau der Zusatzversorgung durch die VBL zu halten, die Kosten dafür bezahlen aber die Arbeitnehmer/innen, indem der Arbeitnehmeranteil schrittweise erhöht wird. Dabei ist diese Zusatzversorgung ursprünglich eine alleinige Leistung der Arbeitgeber gewesen! Sie sollte eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei niedrigeren Gehältern als in der freien Wirtschaft attraktiver machen, indem Einbußen in den Leistungen der gesetzlichen Renten durch die Zusatzversorgung ausgeglichen werden. Diese Leistung sollen nun die Arbeitnehmer zunehmend selbst aus ihren Gehältern erwirtschaften.

Die auf zwei Jahre verteilte Lohnerhöhung beträgt in den die Lehrkräfte betreffenden Entgeltgruppen mit 2,1% und 2,3% insgesamt 4,4483% und liegt deutlich unter dem Abschluss für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-öD) 2014, nach dem die Beschäftigten von Bund und Kommunen mit 3,0% und 2,4% insgesamt 5,472% mehr Gehalt erhalten, was einer Steigerung von 2,736% pro Jahr ent-spricht. Damit wächst die ohnehin schon bestehende Benachteiligung der Angestellten der Länder gegenüber den Beschäftigten von Bund und Kommunen weiter an. Dabei gibt es keinen objektiv nachvollziehbaren Grund, warum bei den Ländern Beschäftigte schlechter bezahlt werden sollten!

Die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils für die Zusatzversorgung schmälert die ohnehin schon geringen Gehaltssteigerungen zusätzlich: Zieht man von der Gehaltserhöhung die Kosten für die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Zusatzversorgung ab, so verbleiben im Tarifgebiet West magere 4,4483% - 0,4% = 4,0483% Gehaltserhöhung (=2,02415% pro Jahr!), im Tarifgebiet Ost lediglich 4,4483% - 2,25% = 2,1983% Gehaltserhöhung (=1,09915% pro Jahr!). Wird die prozentuale Lohnerhöhung wie bereits von drei Bundesländern angekündigt auf die Beamtenbesoldung übernommen, so wird auch die Gerechtigkeitslücke innerhalb der Lehrerzimmer noch größer, denn Beamte zahlen nicht für die Zusatzversorgung!

Dass die GEW das „Angebot“ der Arbeitgeber zu einer Lehrerentgeltordnung (L-EGO) [2] zurückgewiesen hat , ist richtig gewesen. Das schlechte Angebot der Arbeitgeber hat verhindert, dass die GEW für eine materielle Besserstellung mit der Eingruppierung ein zentrales Recht angestellter Beschäftigter an die Arbeitgeber verkauft hat: Denn sie hatte sich bereits vor (!) den Verhandlungen bereit erklärt, grundsätzlich einer Anbindung an die Besoldung beamteter Lehrkräfte zuzustimmen [3]. Hier hätte es nur eine richtige Handlungsalternative gegeben: Fortsetzung des Arbeitskampfes, um eine emanzipierte eigenständige Eingruppierung angestellter Lehrkräfte durchzusetzen, die einen Ausgleich der Nettoein-kommen gegenüber verbeamteten Lehrkräften für alle angestellten Lehrkräfte realisiert!

Mit der Annahme des inakzeptablen Angebots zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte hat der dbb beamtenbund und tarifunion mit seinen Mitgliedsgewerkschaften Deutscher Philologenverband (DPhV) und Verband Bildung und Erziehung (VBE) die Interessen der 200.000 angestellten Lehrkräfte zugunsten einer zügigen Gehaltssteigerung der von ihnen vertretenen Beamten verraten und sich damit als Interessensvertretung angestellter Lehrkräfte diskreditiert. Er ist von zukünftigen Verhandlungen auszuschließen.

Erst eine eigenständige Eingruppierung angestellter Lehrkräfte ohne Verweis auf Regelungen für Beamte und mit verbindlichen Schritten zum Ausgleich der Unterschiede im Nettoeinkommen für alle Lehrkräfte ist es wert, durch Streiks durchgesetzt zu werden.


→ Diese Stellungnahme als PDF herunterladen

Neben dieser Stellungnahme haben wir mit der SchaLL NRW eine gemeinsame Stellungnahme zum Tarifergebnis 2015 mit weiteren Hintergrundinformationen erarbeitet.

→ Diese gemeinsame Stellungnahme mit der SchaLL NRW als PDF herunterladen


Quellen:

[1] http://gew.de/Arbeitgeber_wollen_Bezahlung_weiter_diktieren_und_Ungerechtigkeiten_festschreiben.html

[2] http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2015/150328_tarifeinigung2015_lehrer.pdf

[3] „Die Arbeitgeber haben bis zuletzt daran festgehalten, die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an die Landes­beamten­gesetze koppeln zu wollen. Das bedeutet, dass sie die Eingruppierung über eine Änderung der Beamtenbesoldung im Kern nach wie vor diktieren könnten – ohne Mitspracherecht der Gewerkschaften. Die bestehenden Ungleichheiten, Unge­rech­tigkeiten und Ungereimtheiten zwischen den Ländern würden so nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Wir wären nur bereit gewesen, diese Kröte zu schlucken, wenn dies mit einer deutlichen Aufwertung der Bezahlung der angestellten Lehrkräfte – insbesondere einiger besonders benachteiligter Gruppen – nach der von uns geforderten Paralleltabelle einhergegangen wäre: Angestellte, die in der vergleichbaren Tätigkeit als Beamte die Besoldungsgruppe A12 hätten, sollten künftig die E12 erhalten, statt wie bisher oft die E11. A11 sollte E11 entsprechen, A10 gleich E10 und so weiter. Zu einer solchen Aufwertung waren die Arbeitgeber aber nicht bereit.“
http://www.gew-tarifrunde.de/Viele_Fragen_zum_Tarifabschluss.html

erstellt am 12.04.2015, letzte Aktualisierung am 23.04.2015
 
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