Der Tarifabschluss zum TV-L 2015 geht zulasten der angestellten Beschäftigten der Länder und vergrößert die Einkommensunterschiede gegenüber Beamten Nach vier Verhandlungsrunden und einer außergewöhnlich hohen Streikbeteiligung sahen sich die Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb offenbar gezwungen, am 28.03.2015 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen Kompromiss zu schließen [1], der in jeder Hinsicht zulasten der Beschäftigten der Länder geht:
Zwar ist es gelungen, das Leistungsniveau der Zusatzversorgung durch die VBL zu halten, die Kosten dafür bezahlen aber die Arbeitnehmer/innen, indem der Arbeitnehmeranteil schrittweise erhöht wird. Dabei ist diese Zusatzversorgung ursprünglich eine alleinige Leistung der Arbeitgeber gewesen! Sie sollte eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei niedrigeren Gehältern als in der freien Wirtschaft attraktiver machen, indem Einbußen in den Leistungen der gesetzlichen Renten durch die Zusatzversorgung ausgeglichen werden. Diese Leistung sollen nun die Arbeitnehmer zunehmend selbst aus ihren Gehältern erwirtschaften.
Die auf zwei Jahre verteilte Lohnerhöhung beträgt in den die Lehrkräfte betreffenden Entgeltgruppen mit 2,1% und 2,3% insgesamt 4,4483% und liegt deutlich unter dem Abschluss für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-öD) 2014, nach dem die Beschäftigten von Bund und Kommunen mit 3,0% und 2,4% insgesamt 5,472% mehr Gehalt erhalten, was einer Steigerung von 2,736% pro Jahr ent-spricht. Damit wächst die ohnehin schon bestehende Benachteiligung der Angestellten der Länder gegenüber den Beschäftigten von Bund und Kommunen weiter an. Dabei gibt es keinen objektiv nachvollziehbaren Grund, warum bei den Ländern Beschäftigte schlechter bezahlt werden sollten!
Die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils für die Zusatzversorgung schmälert die ohnehin schon geringen Gehaltssteigerungen zusätzlich: Zieht man von der Gehaltserhöhung die Kosten für die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Zusatzversorgung ab, so verbleiben im Tarifgebiet West magere 4,4483% - 0,4% = 4,0483% Gehaltserhöhung (=2,02415% pro Jahr!), im Tarifgebiet Ost lediglich 4,4483% - 2,25% = 2,1983% Gehaltserhöhung (=1,09915% pro Jahr!). Wird die prozentuale Lohnerhöhung wie bereits von drei Bundesländern angekündigt auf die Beamtenbesoldung übernommen, so wird auch die Gerechtigkeitslücke innerhalb der Lehrerzimmer noch größer, denn Beamte zahlen nicht für die Zusatzversorgung!
Dass die GEW das „Angebot“ der Arbeitgeber zu einer Lehrerentgeltordnung (L-EGO) [2] zurückgewiesen hat , ist richtig gewesen. Das schlechte Angebot der Arbeitgeber hat verhindert, dass die GEW für
eine materielle Besserstellung mit der Eingruppierung ein zentrales
Recht angestellter Beschäftigter an die Arbeitgeber verkauft hat: Denn
sie hatte sich bereits vor (!) den Verhandlungen bereit erklärt,
grundsätzlich einer Anbindung an die Besoldung beamteter Lehrkräfte
zuzustimmen [3].
Hier hätte es nur eine richtige Handlungsalternative gegeben:
Fortsetzung des Arbeitskampfes, um eine emanzipierte eigenständige
Eingruppierung angestellter Lehrkräfte durchzusetzen, die einen
Ausgleich der Nettoein-kommen gegenüber verbeamteten Lehrkräften für
alle angestellten Lehrkräfte realisiert!
Mit der Annahme des inakzeptablen Angebots zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte hat der dbb beamtenbund und tarifunion mit seinen Mitgliedsgewerkschaften Deutscher Philologenverband (DPhV) und Verband Bildung und Erziehung (VBE)
die Interessen der 200.000 angestellten Lehrkräfte zugunsten einer
zügigen Gehaltssteigerung der von ihnen vertretenen Beamten verraten
und sich damit als Interessensvertretung angestellter Lehrkräfte
diskreditiert. Er ist von zukünftigen Verhandlungen auszuschließen.
Erst
eine eigenständige Eingruppierung angestellter Lehrkräfte ohne Verweis
auf Regelungen für Beamte und mit verbindlichen Schritten zum Ausgleich
der Unterschiede im Nettoeinkommen für alle Lehrkräfte ist es wert,
durch Streiks durchgesetzt zu werden.
→ Diese Stellungnahme als PDF herunterladen
Neben dieser Stellungnahme haben wir mit der SchaLL NRW eine gemeinsame Stellungnahme zum Tarifergebnis 2015 mit weiteren Hintergrundinformationen erarbeitet.
→ Diese gemeinsame Stellungnahme mit der SchaLL NRW als PDF herunterladen
Quellen:
„Die Arbeitgeber haben bis zuletzt daran festgehalten, die
Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an die Landesbeamtengesetze
koppeln zu wollen. Das bedeutet, dass sie die Eingruppierung über eine
Änderung der Beamtenbesoldung im Kern nach wie vor diktieren könnten –
ohne Mitspracherecht der Gewerkschaften. Die bestehenden Ungleichheiten,
Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten zwischen den Ländern würden so
nicht beseitigt, sondern auch noch per Tarifvertrag festgeschrieben. Wir
wären nur bereit gewesen, diese Kröte zu schlucken, wenn dies mit einer
deutlichen Aufwertung der Bezahlung der angestellten Lehrkräfte –
insbesondere einiger besonders benachteiligter Gruppen – nach der von
uns geforderten Paralleltabelle einhergegangen wäre: Angestellte, die in
der vergleichbaren Tätigkeit als Beamte die Besoldungsgruppe A12
hätten, sollten künftig die E12 erhalten, statt wie bisher oft die E11.
A11 sollte E11 entsprechen, A10 gleich E10 und so weiter. Zu einer
solchen Aufwertung waren die Arbeitgeber aber nicht bereit.“ http://www.gew-tarifrunde.de/Viele_Fragen_zum_Tarifabschluss.html | erstellt am 12.04.2015, letzte Aktualisierung am 23.04.2015 |
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