Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

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Lohnkürzung UND Arbeitszeiterhöhung? Nicht mit uns!

Berlin kehrt zum 01.01.2013 in die „Tarifgemeinschaft der Länder“ (TdL) zurück [1]. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Bezahlung angestellter Lehrkräfte nicht in Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin geregelt wird, sonder bundesweit. Einheitliche Löhne implizieren aber auch einheitliche Regelungen. Das ist insofern ein gravierendes Problem, als dass die befristete Nebenabrede – die den angestellten Lehrkräften Berlins seit 2009 die sofortige Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 5 (E5) beschert – ganz und gar nicht im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung ist. Das bedeutet, die übrigen Länder der Tarifgemeinschaft sehen es nicht gerne, wenn es Sonderwege und eine Bevorzugung in einem der Länder (hier: Berlin) gibt.

Die Aussage des Finanzsenators in der Zurückweisung der Aufforderung der GEW die Zulage im Rahmen einer tarifrechtlichen Vereinbarung zu regeln unterstreicht diese Tatsache brutal eindeutig: „[…] die derzeit bestehenden Regelungen sind bei der TdL auf Kritik gestoßen, sodass ich keine Chance für den […] Sonderweg Berlins sehe.“ [2]

Es gibt innerhalb der TdL jedoch zahlreiche Bundesländer, die über die gemeinsamen Regelungen hinaus individuelle Vereinbarungen treffen. Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen muss das Argument, die Zulage könne wegen der TdL nicht länger gewährt werden, als vorgeschoben angesehen werden. Im Kern geht es um eine weitere Sparmaßnahme, die wieder einmal die angestellten Lehrkräfte leisten sollen!

Bildet Berlin! stellt fest, dass der Senat womöglich die Absicht besitzt, die Nebenabrede zu streichen! Damit wird die Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 5 nichtig. Die Angestellten in Berlin werden demnach zwar die Lohnabschlüsse der TdL bekommen, aber dennoch weitaus weniger verdienen, da die Zulage wegfällt.

Wenn man dazu die Absicht des Senats nimmt, die Arbeitszeitkonten (AZK) zu streichen, entspricht das einer Arbeitszeiterhöhung.

Im kommenden Jahr kann es für die angestellten Lehrkräfte in Berlin gleichzeitig eine Lohnkürzung UND eine Arbeitszeiterhöhung geben!

Beide Vorhaben (TdL-Verhandlungen und Regelung der AZK) werden zu Beginn des nächsten Jahres umgesetzt. Im Sommer kann das beschriebene Szenario schon Realität sein. Wer dann noch Dienst nach Vorschrift macht, mit dem kann man dann wirklich alles machen. Und das wird der Senat auch in Zukunft tun. Er macht es ja jetzt schon! Und keiner merkt das?! Wir schon!

Bildet Berlin!
wird alles in seinen Kräften stehende unternehmen, um diese Sauerei zu verhindern.

Quellen:
[1] Berlin zurück in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Senatsverwaltung für Finanzen http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/tarifangelegenheiten/berlin_tdl.php
[2] Schreiben des Finanzsenators Nußbaum an die GEW vom 7.12.2012 http://www.gew-berlin.de/documents/Nussbaum_an_GEW.pdf

erstellt am 19.12.2012, letzte Aktualisierung am 15.02.2013
 
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