Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

Aktuelles

 

Es müsste schon die E15 für angestellte Lehrer*innen sein!

Um die Benachteiligung angestellter Lehrer*innen gegenüber Beamten zu beseitigen, müsste man ihnen die E15 zahlen. Die durch die 2017 erstreikte Einführung einer 6. Erfahrungsstufe erreichte Reduktion der Benachteiligung wird 2020 durch eine höhere Steigerung der Besoldung wieder verloren sein.

In Berlin wurde zuletzt die Möglichkeit einer Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften diskutiert, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken und die Absicherung des Unterrichts mit ausgebildeten Lehrkräften sicherzustellen. Der Parteitag der SPD Berlin sprach sich zwar gegen eine pauschale Rückkehr zur Verbeamtung, jedoch für eine genauere Betrachtung verschiedener Möglichkeiten zur Beseitigung der Nachteile Angestellter gegenüber beamteter Lehrkräfte aus.

Wie haben daher unsere Modellberechnungen entsprechend des Tarifabschlusses vom März 2019 aktualisiert. Dabei haben wir zum Vergleich auch ein Einkommen als Angestellte(r) in der Entgeltgruppe 15 modelliert (im Diagramm blau).

Das Ergebnis: Um die heutige Benachteiligung angestellter Lehrkräfte zu beseitigen, müsste man sie in die Entgeltgruppe 15 eingruppieren. Diese Möglichkeit haben jedoch zunächst 2015 der ddb, 2017 dann auch GEW und ver.di durch Abschluss der Entgeltordnung für Lehrkräfte verhindert.

Was bleibt, ist die Möglichkeit, Zulagen zu gewähren. Diese müssten dem Umfang einer Höhergruppierung in die E15 entsprechen. Reizt man die in §16 (5) des TV-L vorgesehenen Möglichkeiten aus, so kann dies zumindest für ledige, kinderlose Lehrkräfte nahezu erreicht werden:



Familien werden aufgrund der Beamten gewährten Familienzuschläge (in 40 Dienstjahren und 25 Jahren Kindergeldberechtigung für 2 Kinder brutto gut 135.000 Euro!) eine andere Rechnung aufmachen. Dennoch, ein großer Teil der Benachteiligung lässt sich beseitigen, wenn der politische Wille dafür aufgebracht wird:


Dadurch, dass die Besoldung zuletzt stärker erhöht wurde als die Entgelte nach TV-L ist die Differenz im verfügbaren Nettoeinkommen erneut gestiegen und wird 2020 größer als 2011 sein. Die durch die 2017 erstreikte Einführung einer 6. Erfahrungsstufe erreichte Reduktion der Differenz wird 2020 vollständig wieder verloren sein:


Die Berechnungen herunterladen:

erstellt am 08.04.2019, letzte Aktualisierung am 20.10.2019
 
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