Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

Aktuelles

 

Unser Forderungskatalog als Vorschlag an die von der Bildungsverwaltung berufene Qualitätskommission

Die Berliner Bildungsverwaltung hat eine Qualitätskommission berufen, die die Eignung ihres Maßnahmenkatalogs überprüfen soll - frei nach dem Motto „Wenn Du nicht mehr weiterweißt, ...“.

Bildet Berlin! ist der Meinung, dass es zur Verbesserung der Berliner Schule keiner Qualitätskommission bedarf. Vielmehr haben Berlins Lehrerinnern und Lehrer bereits das erforderliche Know-How. Was diese brauchen, sind gute Rahmenbedingungen, um ihre Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können!

Gemessen am BIP gibt Berlin ca. 20% weniger für Bildung aus (hinter Bulgarien, Portugal, Spanien u.a.), als der OECD-Durchschnitt, Dänemark 25% mehr. Bildung ist in Deutschland Ländersache. Kein Bundesland kann sich hier hinter dem Bund „verstecken“. Es ist eine Frage des Berliner politischen Willens, wieviel vom Berliner BIP in die Berliner Bildung investiert wird. Vor diesem Hintergrund eine angeblich notwendige „Kostenneutralität“ ins Feld zu führen, entwertet den Berliner verfassungsbedingten Bildungsauftrag. Kostenneutrale Verbesserungen im pädagogischen Bereich sind nur sehr begrenzt möglich. Diese Grenzen sind in Berlin bezüglich der Fürsorgepflicht des Landes gegenüber der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft seiner Beschäftigten seit langem weit überschritten: Eine Arbeitszeiterhöhung und eine immense Arbeitsverdichtung durch die Inklusion (Schreiben von Anträgen und Förderplänen), Vergleiche, Schulprogrammarbeit, MSA, Rahmenlehrpläne, Konzepte, Schulzeitverkürzung und im Rahmen der Schulstrukturreform die Anhe-bung der Klassenfrequenzen.

Im fundamentalen Widerspruch hierzu steht ein erheblich gestiegener Qualitätsanspruch.

Unsere Forderungen, die sich an die Qualitätsbereiche des Handlungsrahmens für Schulqualität anlehnen, haben wir Bildungssenatorin Scheeres und dem Leiter der Qualitätskommission Dr. Köller zugesandt:

  1. Zur ständigen systematischen (!) Qualifizierung und Professionalisierung der Lehrkräfte werden Stundendeputate zur Verfügung gestellt sowie im Stundenplan verankerte Zeiten für Fortbildung, Reflexion, Absprachen festgelegt
  2. Für Fortbildungen zu übergreifenden Themen (z.B. Medienbildung, Demokratiebildung) werden regelmäßige Studientage eingerichtet
  3. Lehrkräfte werden für gleiche Arbeit gleich vergütet.
  4. Damit sich Lehrkräfte gestiegenen beruflichen Anforderungen stellen können, werden sie an anderen Stellen entlastet:
    • Pausenaufsichten/Anwesenheitsmanagement wird von z.B. studentischen Hilfskräften übernommen, ähnlich dem Surveillant-Modell in Frankreich
    • Jede Schule hat ein Beratungsteam (mit mind. einer Sozialpädagogin/Psychologin), das die Schüler*innen und Lehrkräfte bei Fragen der Lernberatung, der psycholog. Beratung unterstützt
    • Die IT wird von IT-lern und nicht von Lehrkräften betreut.
    • Es gibt an jeder Schule einen (festen) Hausmeister
  5. Alle Arbeitsmaterialien (Stifte, Papier, Bücher, Laptops…) werden Lehrkräfte ohne bürokratischen Aufwand zur Verfügung gestellt.
  6. IT für Verwaltung/Schulsoftware z. B. für Zeugnisse, Klassenlisten, etc. ist vorhanden und funktioniert (keine Bindung pädagogischer Ressourcen).
  7. Stärkung bzw. Einführung der mittleren Führungsebene, insbesondere in den Grundschulen (Stellen für Fachleitungen, Qualitätsbeauftragte). Jeder Fachbereich braucht eine qualifizierte und entsprechend entlohnte bzw. entlastete Leitung!
  8. (Fach)leitungen in Teilzeit müssen ausgeglichen werden und z.B. als Honorarmittel der Schule zur Verfügung stehen, damit jemand die fehlende Arbeit übernehmen kann.
  9. Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte wird anerkannt und honoriert (z.B. in Bezahlung nach Qualifikationsstufen)
  10. Es gibt Coaching/Supervision/ für Lehrkräfte und Schulleitungen als integrativen Bestandteil der schulischen Arbeit.
  11. Schulinspektion wird grundsätzlich als begleitende Hilfe mit Beratungssystem angelegt. Schulinspektion arbeitet mit der Schulaufsicht zusammen.
  12. Schulleitung (und Schulaufsicht) müssen erfolgreich eine zertifizierte Qualifikation durchlaufen haben.
  13. Es gibt ein modernes, leicht zu handhabendes Fortbildungsportal, die regionalen sowie die überregionalen Fortbildungsangebote übersichtlich präsentiert.
  14. Alle Fortbildner*innen und Fortbildungsangebote sind qualitativ geprüft und werden evaluiert.
  15. Quereinsteiger*innen werden mit Ressourcen ausgestatten, sowohl zum Lernen als auch in der Betreuung.
  16. Den Grundschulen steht ein Netz an Kooperationspartnern zur Verfügung, die während der Unterrichtszeit regelmäßige Lernunterstützung in Eins-zu-Eins-Betreuung leisten (z.B. regelmäßiges Lesen).
  17. Zur Förderung sowohl der leistungsschwachen als auch der leistungsstarken Schüler*innen erfolgt der Unterricht zeitweise in Teilungsgruppen.
  18. Die schulische Arbeit erfolgt durch multiprofessionelle Teams, für deren Kooperation/Kommunikation Zeit zur Verfügung steht.
  19. Differenzierende Unterrichtsmaterialen für alle Fächer werden auf Grundlage des NRLP vernetzt erarbeitet und zur Verfügung gestellt (z.B. im Lernraum Berlin), hier müssen viel mehr Synergien genutzt werden! Es gibt ausreichend gute Konzepte und Materialien!
  20. Kosten für Ausflüge sowie Klassen- und Gruppenfahrten werden vollständig vom Bildungssystem übernommen.
  21. Qualitätskriterien und Kontrolle der Arbeit von Freien Trägern (ohne dies kann z.B. im Rahmen des Bonusprogramms viel Geld verschwendet werden).
  22. wenig Verwaltungsaufwand
  23. Zu allen von der Schulverwaltung initiierten Reformprozessen (z.B. Inklusion) werden langfristige personelle und zeitliche Ressourcen zu deren Umsetzung zusätzlich eingeplant.
  24. Von der Schulverwaltung initiierte Neuerungsprozesse werden als Beteiligungsprozesse organisiert (ähnlich NRLP), jedoch bei tatsächlich angemessener Entlohnung.
  25. Die Schulverwaltung unterzieht sich wie die Schulen regelmäßig einer externen Evaluation und stellt die Ergebnisse transparent zur Verfügung.
  26. Strukturreform von Doppelstruktur Senat und Bezirken: Verwaltung der Schulen aus einer Hand.
  27. Regelmäßige Hospitation der Führungs- bzw. Verwaltungskräfte (besonders ab Schulrat bis Senatsverwaltung) im Unterricht der Schulen, damit sie stets über den Stand der Dinge immer bestmöglich informiert sind.
  28. Schule muss schön sein! – Nur so kann ein lernförderliches Klima für Erwachsene und Kinder entstehen. Z.B. braucht es Leseecken, Aufenthaltsräume, frische Farben, Kollegiumszimmer, Arbeitsplätze für Lehrkräfte, Mensa für Schulspeisung, Schulhöfe mit Spielgelegenheiten sowie Personal auch zur Begleitung des Schulessens. Alle Schulen brauchen ausreichend Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen.
  29. Belastungen werden durch Raumgestaltung reduziert (z.B. Schallschutz).
Zur Finanzierung unserer Vorschläge plädieren wir auch für eine differenzierte Offenlegung der Bildungsausgaben Berlins, die zu den höchsten pro Schüler bundesweit gehören, die aber offensichtlich nicht in den Schulen/beim Schüler ankommen. Hierzu gehören z.B. eine genaue Aufschlüsselung der Personalausgaben, Ausgaben für Freie Träger, Verwaltungsausgaben. Die im bundesweiten Vergleich eher niedrige Vergütung der Berliner Lehrkräfte kann nicht Grund für hohe Ausgaben sein!

erstellt am 20.10.2019, letzte Aktualisierung am 20.10.2019
 
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