Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020.
Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .
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Bildet Berlin! tritt zur Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin an Bildet Berlin! tritt zur Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin an. Details finden Sie wie gewohnt auf bildet-berlin.de.
erstellt am 28.05.2021, letzte Aktualisierung am 01.10.2021
„Behutsamer Schulstart“ nach den Osterferien: Ein riskantes Spiel mit der Gesundheit aller an Schule Beteiligten und ihrer Familien!Stellungnahme zur Pressemitteilung der Senatsbildungsverwaltung vom 8.4.2021 Bildet Berlin! stellt fest, dass - laut RKI die 7-Tages-Inzidenz für Berlin am 8.4.2021 bei 136 lag, im schulpflichtigen Alter teilweise sogar über 300 – und das trotz des nachlaufenden Effekts der Osterferien der letzten zwei Wochen,
- die Ampel für noch verfügbare Intensivbetten kurz vor rot steht und Intensivmedizinverbände vehement einen harten Lockdown fordern, um die Infektionsdynamik unter Kontrolle zu bringen und eine hohe Zahl an Toten unter der Bevölkerung zu vermeiden,
- Pädagog:innen das Virus von Lerngruppe zu Lerngruppe tragen,
- sich laut einem Modell von Wissenschaftler:innen der TU Berlin für einen standardisierten Klassenraum die Aerosole einer Person in zwei Minuten, nachdem im Anschluss an eine (in nicht allen Berliner Klassenräu-men möglichen) Durchzugslüftung die Fenster wieder geschlossen sind, bereits im ganzen Raum verteilt haben,
- etwaige Ansteckungen aus Verkehrsmitteln (auf dem Schulweg) und Präsenzunterricht sowohl die Familien von Schüler:innen, als auch von Bildungspersonal direkt betreffen,
- Schnelltests in der Regel für maximal 6 Stunden und somit bei perfektem Ablauf und Funkti-onalität an 2 von 5 Tagen (40 %) und nur bis 14.00 Uhr ziemlich verlässlich Auskunft geben, Grundschüler:innen aber häufig Teilnehmende von Ganztagsangeboten bzw. -betreuung und somit wie Mittelstufenschüler:innen häufig von 8.00 bis nach 15.00 Uhr in der Schule sind, Oberstufenschüler:innen und Notbetreuungskinder hingegen mehrfach wöchentlich auch länger, bis zu 8,5 Stunden pro Tag,
- es grob fahrlässig ist, nicht fortgebildete Mitarbeitende in Bildungseinrichtungen dafür einzusetzen, Kindern beim Selbsttesten zu helfen,
- die Testung zum Niesen reizt und die Kinder und Jugendlichen sich laut Planung bei der Tes-tung auch noch gemeinsam in einem Raum befinden,
- es pädagogisch und datenschutzrechtlichen bedenklich ist, Kinder und Jugendliche vor ihrer Lerngruppe als positiv Getestete zu outen sowie die Frage ungeklärt ist, wie mit positiv ge-testeten Kindern realistisch umzugehen sei,
- es folglich eben nicht nur um das Abwägen geht, wer krank wird (schutzbefohlene Mitarbeitende mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit eines schwereren Verlaufs oder schutzbefohlene Jugendliche – sowie für beide schutzbefohlenen Gruppen einschließlich derer Mitbewoh-nenden und/oder Angehörigen).
Bildet Berlin! bekräftigt seine Forderung von Wechselunterricht in Präsenz frühestens bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von < 100.
Bildet Berlin! fordert zudem, ab sofort nur noch Mitarbeitende in Präsenz arbeiten zu lassen, wenn mit ihnen eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. ihrer Arbeitsplätze durchgeführt und dokumentiert wurde.
Ein Lehrer hat uns eine von ihm erstellte Gefahrenanzeige zur Verfügung gestellt, an der sich gerne alle an Schulen Mitarbeitende orientieren können:
Hinweis: Die Gefahrenanzeige enthält individuelle Angaben zur Situation im betroffenen Bezirk zum Zeitpunkt der Erstellung der Gefahrenanzeige. Diese Angaben sind bei einer Übernahme ggf. anzupassen oder sofern nicht zutreffend zumindest zu entfernen.
erstellt am 11.04.2021, letzte Aktualisierung am 11.04.2021
Späte Einsicht: Präsenzpflicht bis zum 25. Januar ausgesetzt Noch am Freitagmittag wurde mitgeteilt, dass Eilanträge mehrer Schulen gegen die zu frühe Rückkehr zum Präsenzunterricht für große Teile der Schülerschaft ab kommenden Montag abgelehnt wurden.
Gegen 18 Uhr wird dann die Kehrtwende um 180 Grad verkündet: Berlin setzt die Präsenzpflicht bis zum 25.01. aus. Wir sind erleichter, dass sich nun letztendlich die Vorsicht und Fürsorge für die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien sowie Mitarbeitenden und ihren Familien durchgesetzt haben. Wir hoffen, dass diese Maßnahme dazu beitragen wird, die Infektionszahlen effektiv zu senken und so in absehbarer Zeit eine für alle Beteiligten sichere Rückkehr zum Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Quellen: erstellt am 08.01.2021, letzte Aktualisierung am 08.01.2021
Keine Rückkehr zum Präsenzunterricht im verschäften Lockdown Am 5. Januar 2021 entschieden die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung als Teil eines verschärften Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie, dass Schulen und Kitas bis auf eine Notbetreuung bis Ende Januar geschlossen bleiben sollen. Während z.B. Brandenburg dieser Prämisse folgt gab die Senatsverwaltung für Bildung nur einen Tag später bekannt, dass ab kommenden Montag die 10. bis 13. Klassen und eine Woche später Grundschüler zum Präsenzunterricht in der Schule zurückehren sollen. Diese beiden Erklärungen stehen unsrem Verständnis nach in krassem Widerspruch zu einander. Die voreilige Öffnung der Schulen gefährdet unmittelbar die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien sowie Mitarbeitenden und ihren Familien. Darüber hinaus gefährdet sie auch für unsere gesamte Gesellschaft den Erfolg der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, legen doch mittlerweile mehrere Studien nahe, dass Schulen sehr wohl eine zunehmende Rolle in der Verbreitung des Virus spielen. Inzwischen formiert sich auf vielen Ebenen Widerstand gegen die voreilige Öffnung der Schulen. Mehrere Berliner Schulen beantragten kurzfristig, im Distanzunterricht verbleiben zu dürfen, auf den sich Lehrkräfte seit mehreren Monaten engagiert für den Fall eines weiteren Lockdowns vorbereitet haben. Stellvertretend verlinken wir hier eine entsprechende Petition sowie offene Briefe von Lehrkräften und ergänzen diese um relevante Presseberichte: erstellt am 07.01.2021, letzte Aktualisierung am 08.01.2021
Schule? Mit Sicherheit!Kein Präsenzunterricht in vollen Lerngruppen bei 7-Tage-Inzidenzen von > 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner! Im Oktober 2020 haben wir neben anderen Verbänden konkrete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitenden der Berliner Schulen gefordert [1]. Diese Maßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt. Und das, obwohl die 7-Tage-Inzidenz in der Gruppe der für Schülerinnen und Schüler relevanten Altersgruppe seit Mitte Oktober durchgängig oberhalb von 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner liegt [2]. Eine Studie an einer Hamburger Schule legt weiterhin nahe, dass es durchaus massive Ausbrüche mit Infektionen in Schulen gibt [3]. Im Gegensatz dazu wurde zu keinem Zeitpunkt durch eine systematische Testung der Nachweis für die von den Kultusministerinnen und Kultusministern wiederholt vorgetragene Behauptung erbracht, dass Infektionen an Schulen nicht in relevantem Ausmaß stattfinden.
Bildet Berlin! e.V. fordert deshalb weiterhin:
- kein Präsenzunterricht in vollen Lerngruppen bei einer 7-Tage-Inzidenz von > 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner
- regelmäßige Pooltestungen aller Lerngruppen und Kollegien
- regelmäßige Schnelltests in Lerngruppen mit positiven Fällen und pädagogischen Mitarbeitenden, die solche Lerngruppen betreut haben, um eine unerkannte Weiterverbreitung zu unterbinden
- kein Sportunterricht in Hallen bei einer 7-Tage-Inzidenz von > 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner
- wöchentliche Veröffentlichung der Anzahl von aktuellen nachgewiesenen Corona-Fällen für jede Schule, damit sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeitende ein eigenes Bild der Lage an der Schule machen können
Quellen:
erstellt am 28.12.2020, letzte Aktualisierung am 28.12.2020
Schule? Mit Sicherheit!Was braucht Schule in der Pandemie? Der Corona-Stufenplan für Berliner Schulen verfolgt einen richtigen Ansatz zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dieser greift angesichts des aktuell sehr dynamischen Infektionsgeschehens jedoch viel zu spät und zu zögerlich ein. Auch wenn Schüler/innen i.d.R. nicht schwer an Covid-19 erkranken, so spielen sie doch sehr wohl eine Rolle bei der Verbreitung des Virus. Bildet Berlin! e.V. fordert deshalb dringend: - Gemäß den Empfehlungen des RKI ab einer 7-Tages-Inzidenz >50 Neuinfektionen pro 100.000 im Bezirk oder in Berlin:
- Maskenpflicht auch im Unterricht ab der 5. Klasse.
- Halbierung der Lerngruppen in einem Wechsel-Modell.(1)
- Bei einem positiven Corona-Fall in einer Kohorte wird die gesamte Kohorte eine Woche lang zu Hause unterrichtet. Nach einigen Tagen werden sämtliche Schüler/innen der Kohorte getestet. Das gleiche gilt für Geschwister infizierter Schüler/innen.(2)
- Das vom RKI dringend empfohlene Querlüften von Unterrichtsräumen muss gewährleistet sein.(3)
- Die Kriterien, nach denen die Schulen von der Schulaufsicht einer Stufe zugeordnet werden, sind umgehend zu veröffentlichen.
(1) Z.B. AB-Wochen oder Früh-/Spätschicht bei reduzierter Stundentafel. Schüler/innen, die keinen Präsenzunterricht erhalten, erhalten Aufgaben zum schulisch angeleiteten Lernen zu Hause (SaLzH). Bis einschließlich der 6. Klasse wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. (2) Sofern verfügbar, können alternativ an jedem Tag der Woche alle Schüler/innen der Kohorte vor Unterrichtsbeginn mit einem Schnelltest auf aktuelle Infektiosität getestet werden. (3) Laut Empfehlung des Bundesumweltamtes soll alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern Stoß- bzw. Quergelüftet werden. Lassen sich in einem Raum keine Fenster weit öffnen, muss daher ein für die notwendige Querlüftung funktionaler Teil der Fenster vom Bezirksamt umgehend umgebaut werden. Ist ein Umbau nicht möglich, müssen vom Bezirksamt umgehend geeignete Luftfilteranlagen bereitgestellt werden.
Quellen:
erstellt am 19.10.2020, letzte Aktualisierung am 19.10.2020
Unser Forderungskatalog als Vorschlag an die von der Bildungsverwaltung berufene Qualitätskommission Die Berliner Bildungsverwaltung hat eine Qualitätskommission berufen, die die Eignung ihres Maßnahmenkatalogs überprüfen soll - frei nach dem Motto „Wenn Du nicht mehr weiterweißt, ...“.
Bildet Berlin! ist der Meinung, dass es zur Verbesserung der Berliner Schule keiner Qualitätskommission bedarf. Vielmehr haben Berlins Lehrerinnern und Lehrer bereits das erforderliche Know-How. Was diese brauchen, sind gute Rahmenbedingungen, um ihre Vorhaben zielgerichtet umsetzen zu können!
Gemessen am BIP gibt Berlin ca. 20% weniger für Bildung aus (hinter Bulgarien, Portugal, Spanien u.a.), als der OECD-Durchschnitt, Dänemark 25% mehr. Bildung ist in Deutschland Ländersache. Kein Bundesland kann sich hier hinter dem Bund „verstecken“. Es ist eine Frage des Berliner politischen Willens, wieviel vom Berliner BIP in die Berliner Bildung investiert wird. Vor diesem Hintergrund eine angeblich notwendige „Kostenneutralität“ ins Feld zu führen, entwertet den Berliner verfassungsbedingten Bildungsauftrag. Kostenneutrale Verbesserungen im pädagogischen Bereich sind nur sehr begrenzt möglich. Diese Grenzen sind in Berlin bezüglich der Fürsorgepflicht des Landes gegenüber der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft seiner Beschäftigten seit langem weit überschritten: Eine Arbeitszeiterhöhung und eine immense Arbeitsverdichtung durch die Inklusion (Schreiben von Anträgen und Förderplänen), Vergleiche, Schulprogrammarbeit, MSA, Rahmenlehrpläne, Konzepte, Schulzeitverkürzung und im Rahmen der Schulstrukturreform die Anhe-bung der Klassenfrequenzen.
Im fundamentalen Widerspruch hierzu steht ein erheblich gestiegener Qualitätsanspruch. erstellt am 20.10.2019, letzte Aktualisierung am 20.10.2019
Es müsste schon die E15 für angestellte Lehrer*innen sein!Um die Benachteiligung angestellter Lehrer*innen gegenüber Beamten zu beseitigen, müsste man ihnen die E15 zahlen. Die durch die 2017 erstreikte Einführung einer 6. Erfahrungsstufe erreichte Reduktion der Benachteiligung wird 2020 durch eine höhere Steigerung der Besoldung wieder verloren sein. In Berlin wurde zuletzt die Möglichkeit einer Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften diskutiert, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken und die Absicherung des Unterrichts mit ausgebildeten Lehrkräften sicherzustellen. Der Parteitag der SPD Berlin sprach sich zwar gegen eine pauschale Rückkehr zur Verbeamtung, jedoch für eine genauere Betrachtung verschiedener Möglichkeiten zur Beseitigung der Nachteile Angestellter gegenüber beamteter Lehrkräfte aus.
Wie haben daher unsere Modellberechnungen entsprechend des Tarifabschlusses vom März 2019 aktualisiert. Dabei haben wir zum Vergleich auch ein Einkommen als Angestellte(r) in der Entgeltgruppe 15 modelliert (im Diagramm blau).
Das Ergebnis: Um die heutige Benachteiligung angestellter Lehrkräfte zu beseitigen, müsste man sie in die Entgeltgruppe 15 eingruppieren. Diese Möglichkeit haben jedoch zunächst 2015 der ddb, 2017 dann auch GEW und ver.di durch Abschluss der Entgeltordnung für Lehrkräfte verhindert.
Was bleibt, ist die Möglichkeit, Zulagen zu gewähren. Diese müssten dem Umfang einer Höhergruppierung in die E15 entsprechen. Reizt man die in §16 (5) des TV-L vorgesehenen Möglichkeiten aus, so kann dies zumindest für ledige, kinderlose Lehrkräfte nahezu erreicht werden:
erstellt am 08.04.2019, letzte Aktualisierung am 20.10.2019
SPD beschließt Beendigung der Benachteiligung angestellter Lehrkräfte
Wer nun gegen eine Rückkehr zur Verbeamtung argumentiert ist aufgefordert darzulegen, wie die Benachteiligung auf anderen Wegen konkret und zeitnah beseitigt werden kann! erstellt am 31.03.2019, letzte Aktualisierung am 20.10.2019
Letzter Wille: Verbeamtung - Für Berlin sind diese Lehrerinnen und Lehrer gestorben!Bildet Berlin! fordert: Die Benachteiligung angestellter Lehrer*innen in Berlin muss jetzt beendet werden Berlin verliert durch die Nichtverbeamtung seiner Lehrer*innen 400 bis 450 Pädagogen pro Jahr. Im Zuge dieser erstmals bezifferten Zahlen spricht sogar die Senatsbildungsverwaltung von einer „plausible Größenordnung“. So hat Berlin alleine durch Kündigungen 2017/18 knapp 500 Lehrkräfte verloren. Darüber hinaus verlassen Jahr für Jahr Hunderte Lehrer nach dem Lehramtsstudium sowie nach dem Referendariat die Stadt.
Auch die jüngst abgeschlossenen Tarifverhandlungen 2019 werden daran nichts verbessern: Obwohl der Berliner Finanzsenator Kollatz die Verhandlungen auf Arbeitgeberseite geführt hat, wurde die Chance vertan, mit einer deutlichen Anhebung der Erfahrungsstufe 6 das Nettoeinkommen dem von Beamten anzupassen. Selbst die an den Verhandlungen beteiligte GEW Berlin bemängelt: „Angesichts des gravierenden Lehrkräftemangels im Land und der gärenden Verbeamtungsdiskussion wäre dies ein wichtiges Signal gewesen“. Nicht nur wird die von Angestellten erstreikte Erhöhung erneut pauschal auf die Beamtenbesoldung übertragen, Berlin legt bei der Erhöhung der Besoldung noch 1% oben drauf (bis die Berliner Besoldung den Durchschnitt der Besoldung anderer Bundesländer erreicht hat). Wir sagen dazu: „Thema verfehlt - Setzen! Sechs!“.
Bildet Berlin! ist der Auffassung, dass dieser Entwicklung – vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Fachlehrkräften – mit der Verbeamtung entgegengetreten werden muss!
In stiller Trauer haben wir mit einer szenischen Beisetzung all derer gedacht, die von uns gegangen sind...
Bericht der Abendschau vom 14.03.2019
erstellt am 13.02.2019, letzte Aktualisierung am 20.10.2019
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