Vergleichbares Nettoeinkommen für angestellte und beamtete Lehrkräfte ist mit geltendem Tarifvertrag machbar "Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften [...] kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten." - das sagt der geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zum Thema Zulagen [1]. In einer neuen Version unserer Modellberechnungen zum Vergleich des Nettoeinkommens einer kinderlosen, ledigen Gymnasiallehrkraft haben wir ein Modell berechnet, das solche Vorweggewährung von Erfahrungsstufen und die Gewährung von Zulagen für die in Berlin geltende Entgelttabelle modelliert [2]. Und siehe da: Ein vergleichbares Nettoeinkommen für angestellte und beamtete Lehrkräfte ist mit dem geltendem Tarifvertrag machbar.

Warum macht der Senat davon nicht gebrauch und lässt nach wie vor von Berlin teuer ausgebildetes Personal in andere Bundesländer abwandern und riskiert den sozialen Frieden in den Lehrerzimmern, wenn er diese entgegen seiner offiziellen Politik als Beamte wieder in den Berliner Schuldienst übernimmt? Warum wird die derzeitig gezahlte Zulage durch von einer sozialdemokratischen Partei gestellte Senatoren außertariflich in individuellen Nebenabreden gewährt, wenn der geltende Tarifvertrag Möglichkeiten für entsprechende tariflich abgesicherte Zulagen ermöglicht? Eine bundesweite "tarifvertragliche Einstufung" für Lehrkräfte, der eine Berliner Vereinbarung nach dem Wiedereintritt des Landes in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) widersprechen könnte, GIBT ES GAR NICHT!
Wir fordern gleiches Geld für gleiche Arbeit und daher den vollständigen Ausgleich der statusbedingten Unterschiede durch Zahlung entsprechender Zulagen gemäß § 16 (5) des geltenden Tarifvertrags. Wenn das Land Berlin die gleichzeitige Zahlung der heute fälligen Pensionsleistungen und der Rentenbeiträge der aktiven Lehrkräfte nicht finanzieren kann, stellt die Rückkehr zur Verbeamtung eine Alternative dar, die in der Diskussion ergebnisoffen erwogen werden muss.
–> Diese Informationen als Flyer herunterladen
Quellen: [1] Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006. S. 24 http://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._5_VT.pdf [2] Bildet Berlin! Modellberechnungen zum Lebenszeitnettoverdienst von Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für das Amt des Studienrats und Vorschlägen zur Annäherung der Einkommenssituation http://bildet-berlin.de/docs/Vergleich_Nettoverdienst_A13_-_E13.xls
| erstellt am 20.11.2012, letzte Aktualisierung am 08.01.2013 |
|