Rechnungshof empfiehlt den Weg in die Bildungskatastrophe Der Landesrechnungshof
kritisiert die Zahlung der höchsten
Erfahrungsstufe vom ersten Dienstjahr an [1, S. 93 ff.]. Bei seinen
Berechnungen und
der Argumentation geht der Rechnungshof äußerst
unseriös vor: So kritisiert er, dass angestellte
Lehrkräfte
in den ersten Dienstjahren mehr netto als Beamte verdienen,
ignoriert aber, dass sich dieses Verhältnis nach einigen
Jahren
umkehrt und über die Lebensarbeitszeit
gerechnet ledige
kinderloste Angestellte über 100.000 € weniger netto
verdienen, über 150.000 € wenn der Senat der
Empfehlung des
Rechnungshofes folgt und die Zahlung der Differenz wieder einstellt
(Ergebnis unserer Modellberechnungen). Die Kritik, zu viel für gute Lehrkräfte auszugeben
widerspricht der Empfehlung der Europäischen Kommission, die
Bildungsausgaben in Deutschland zu erhöhen [2 S. 7, 10]. Eine
Rücknahme der Zulage und damit eine Beschleunigung des
direkten Wegs in die Bildungskatstrophe hat die
Senatsbildungsverwaltung offenbar nicht vor, sie verteidigt die
übertarifliche Zulage mit Verweis auf den bundesweiten
Wettbewerb
mit Ländern, die Lehrkräfte verbeamten [3]. Wir haben zu der
unverantwortlichen Forderung des Rechnungshofs eine ausführliche Stellungnahme
verfasst.
Quellen:
[1] Rechnungshof von Berlin. Jahresbericht 2012, S. 93 ff.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/rechnungshof2/jahresbericht_2012.pdf
[2] European Commission. Assessment of the 2012 national reform
programme and stability programme for GERMANY,
S. 7 und 10. http://www.euractiv.de/fileadmin/images/SWD_2012_Germany_EN.pdf
[3] Berliner Zeitung vom 01.06.2012: Schulsenatorin kritisiert Rechnungshof | erstellt am 09.06.2012, letzte Aktualisierung am 09.06.2012 |
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