Was darf gute Bildung kosten? - Vergleich des Lebensarbeitszeitnettoverdienstes von angestellten und verbeamteten Studienräten in Berlin Die hier aufgeführten Sachverhalte beziehen sich überwiegend auf die Situation am 1. Januar 2012. Die unten verlinkten Berechnungen wurden für die Situation am 1. Januar 2013 aktualisiert, einige der hier aufgeführten Diagramme beschreiben die Situation zum 1. August 2012. Der Unterschied im Einkommen hat sich durch die zum Juni und August 2012 erfolgten Einkommenserhöhungen nicht veringert. Eine Aktualisierung der Berechnungen und der Darstellung für die Situation ab 1. August 2013 ist in Arbeit.
Die Initiative für Schulqualität Bildet Berlin! hat Modellberechnungen erstellt, die die bestehende Ungerechtigkeit für den Aspekt des Nettoeinkommens dokumentieren und zeigen, wie die Attraktivität Berlins im Konkurrenzkampf um Lehrer durch die Vorweggewährung von Erfahrungsstufen und Zulagen auch tarifrechtlich gesichert werden kann. Das Modell bezieht sich auf eine ledige, kinderlose Lehrkraft, die ihren Dienst 27-jährig am 01.08.2012 angetreten hat und 40 Dienstjahre an der Berliner Schule in Vollzeit arbeitet. Dabei werden sowohl zukünftige Gehaltssteigerungen als auch die Inflation ausgeblendet, es ist quasi eine Momentaufnahme der heutigen Situation in die Zukunft projiziert (Näheres zu den Grundannahmen des Modells in der ausführlichen Beschreibung der Berechnungen). Abb. 1. Entwicklung der Jahreseinkommen
Abb. 2. Durchschnittliches JahreseinkommenAngestellte Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für das Amt des Studienrats verdienen derzeit nur 91% des Nettoeinkommens ihrer verbeamteten Kollegen, das sind 3,7 durchschnittliche Jahresnettoeinkommen bzw. über 110.000 € weniger (vgl. Abbildung 2). Davon sind nur 88% tariflich abgesichert, was eine Differenz von 5,4 durchschnittlichen Jahresnettoeinkommen bzw. über 155.000 € bedeutet, sollte der Senat von seinem Recht auf Kündigung der außertariflichen Nebenabrede zur Vorweggewährung der Erfahrungsstufe 5 gebrauch machen. Darüber hinaus gibt es durch die Vorweggewährung der höchsten Erfahrungsstufe keinerlei Gehaltsentwicklung für Angestellte, was selbst der Berliner Finanzsenator als demotivierend bezeichnet. Während sie in den ersten 5 Jahren netto mehr als Beamte verdienen, ist diese Differenz nach 12 Jahren ausgeglichen, wie Abbildung 1 belegt. Abb. 3 monatliche Versorgung im Alter (brutto) | Abb4. Kosten für den Arbeitgeber (*exklusive Kosten für die Beihilfe) | Übernimmt ein Angestellter eine Funktionsstelle, so verdient er als Fachleiter weniger als ein Beamter ohne die Übernahme zusätzlicher Verantwortung, und als stellvertretender Schulleiter nur unwesentlich mehr als ein verbeamteter Kollege ohne Funktionsstelle (vgl. Abbildung 2). Auch in der Versorgung im Alter müssen Angestellte Abstriche hinnehmen (vgl. Abbildung 3). Die Modellberechnungen zeigen: Auch bei Vorweggewährung der Erfahrungsstufe 5 ist das Angebot, das angestellten Lehrkräften in Berlin gemacht wird, bei weitem nicht attraktiv und schon gar nicht gleichwertig mit der Besoldung mit A13, die Bewerbern aus anderen Bundesländern angeboten wird. Wir haben daher berechnet, wie viel man Angestellten zahlen müsste, damit sie ein vergleichbares Nettoeinkommen erhalten. Durchschnittlich sind dafür zusätzlich zu heute monatlich 550 € pro angestellte Lehrkraft aufzuwenden. Vergleicht man sämtliche vom Arbeitgeber aufzuwendenden Kosten, so erscheint eine Rückkehr zur Verbeamtung finanziell günstiger und auch organisatorisch einfacher (vgl. Abbildung 4). Nun liegt es an den politisch Verantwortlichen, den Haushalt zu ändern, um sich endlich verantwortungsvoll der drängenden Frage zu stellen: Was darf die Zukunft unserer Stadt kosten? Dokumente - die Berechnungen zum Herunterladen und nachvollziehen:
| erstellt am 09.06.2012, letzte Aktualisierung am 21.10.2013 |
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