Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020.
Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .
Weitere Warnstreiks - der Konflikt um eine tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte eskaliert
3000 angestellte Berliner Lehrkräfte nahmen am Dienstag, den 23. April 2013 an einem erneuten Warnstreik teil, zu dem die GEW BERLIN auf ihrer Webseite aufgerufen hatte. Auf einer Demonstration haben die Lehrkräfte einen offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit im Roten Rathaus sowie verschiedenen Pressevertretern übergeben. Der Senat reagierte seinerseits nervös: Während man offenbar lange Zeit nicht davon ausgegangen ist, dass die angestellten Lehrkräfte ihre Drohung Prüfungstage von Streikmaßnahmen nicht mehr auszuschließen nicht wahr machen würden, hat der Senat nun eine einstweilige Verfügung gegen den Streik beantragt. Das zuständige Gericht wies dies jedoch am Montag, den 22. April 2013 und damit nur einen Tag vor dem angekündigten Warnstreik zurück (siehe Meldung des Tagesspiegels vom 22. April 2013). Ebenfalls am Montag den 22. April 2013 verkündeten Bildungssenatorin Scheeres und Finanzsenator Nußbaum „weitere Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs“, die sich ironischer Weise vor allem als eineweitere einseitig verordnete Arbeitszeiterhöhungerwiesen (siehe Presserklärung der SenBJW vom 22. April 2013, die Stellungnahme von Bildet Berlin! und die Meldung des Tagesspiegels vom 22. April 2013). Der Berliner Senat zeigt damit erneut, dass er ganz offenbar nicht verstanden, dass es den angestellten Lehrkräften um eine Mitbestimmung im Rahmen von Tarifverhandlungengeht und nicht um einseitig und damit gönnerhaft gewährte Zugeständnisse. Die Tarifkommission angestellter Lehrkräfte der GEW Berlin hat daher eine Ausweitung der Streikmaßnahmen in einer Streikwoche im Mai empfohlen.
Video der GEW zum Warnstreik am 23.04.2013.
Der zunächst etwas sperrige Begriff der Eingruppierung ist schnell erklärt: Während die Höhe der Gehälter (Entgelt) in den verschiedenen Gehaltstabellen (Entgeltgruppen) von den Tarifparteien bundesweit einheitlich ausgehandelt ist, entscheiden die einzelnen Bundesländer einzeln, welche der Gehaltstabellen sie für welche Lehrkräfte anwenden. Berlin hatte 2010 z. B. entschieden, Lehrkräfte an Sekundarschulen in der Entgeltgruppe 11 anstatt bislang in der Entgeltgruppe 13 einzugruppieren. Erst ein Jahr später wurde aufgrund massiven Protests diese Maßnahme zurückgenommen. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber einseitig über die Auswahl der Gehaltstabelle entscheidet, ist ein Relikt aus Zeiten, als auch in Berlin Lehrer/innen verbeamtet wurden, und ist angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unwürdig.
Der Senat weigert sich jedoch, Tarifverhandlungen über eine Eingruppierung der von ihm angestellten Lehrkräfte zu führen. Er verweist auf die TdL, mit der zu verhandeln sei. Wir wurden jedoch vom Land Berlin und nicht der TdL angestellt - das Land Berlin ist unser Arbeitgeber und der Berliner Senat muss sich als politisch verantwortliches Organ zu den Tarifforderungen der GEW verhalten. Wenn er eine Zustimmung der TdL zu Dingen, die die TdL nicht zu regeln im Stande ist, braucht, dann muss er sich diese Zustimmung durch politisches Handeln erwirken. Dies hat nun auch das Berliner Arbeitsgericht bestätigt.