Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

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Vergleichbares Nettoeinkommen für angestellte und beamtete Lehrkräfte ist mit geltendem Tarifvertrag machbar - Tun Sie es, Herr Nußbaum!

"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften [...] kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten." - das sagt der geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in §16 (5) zum Thema Zulagen [1]. In unseren Berechnungen zum Vergleich des Nettoeinkommens einer kinderlosen, ledigen Gymnasiallehrkraft haben wir ein Modell berechnet, das solche Vorweggewährung von Erfahrungsstufen und die Gewährung von Zulagen für die in Berlin geltende Entgelttabelle modelliert [2]. Und siehe da: Ein vergleichbares Nettoeinkommen für angestellte und beamtete Lehrkräfte ist mit dem geltendem Tarifvertrag machbar.

  
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erstellt am 20.11.2012, letzte Aktualisierung am 06.01.2013
 
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