Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

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Absichtserklärung über Zahlung der Stufe 5 nichts als ein billiger Taschenspielertrick!

Der Tagesspiegel meldet, dass die derzeit außertariflich gewährte Zulage – die den angestellten Lehrkräften Berlins seit 2009 die sofortige Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 5 (E5) beschert – bis Ende 2017 gesichert ist [1]. „Bildet Berlin!“ empört diese bloße Absichtserklärung, denn nach wie vor handelt es sich um eine reine Absichtserklärung – es besteht kein verlässlicher Rechtsanspruch!

Darüber hinaus handelt es sich bei der Zulage um einen nur allzu einfach zu durchschauenden politischen Taschenspielertrick: Man will junge Lehrkräfte ruhig halten und mit einem hohen Anfangsgehalt locken, um sie dann in Gutsherrenart wie einen Beamten zu behandeln! Trotz der Zulage verdienen angestellte Lehrkräfte für die gleiche Arbeit in 40 Dienstjahren über 100.000€ netto weniger als ihre verbeamteten Kollegen. Nebenbei stellt der Senat Beamte aus anderen Bundes-ländern ein, zu denen beträgt die Differenz über 160.000 € - skandalös und kein Grund zum Jubeln!

„Bildet Berlin!“ fordert eine tarifvertraglich gesicherte Zulage für angestellte Lehrkräfte, die die Unterschiede im Netto-Verdienst zwischen Angestellten und Beamten ausgleicht! Daneben sind Fragen zur Eingruppierung und Arbeitszeit unter Berücksichtigung der geltenden Mitbestimmungsrechte angestellter Arbeitnehmer/innen zu regeln!

Es stellt sich die Frage, weshalb der Senat keine tarifvertragliche Sicherheit bietet? Warum wird nicht die legale Praxis angewendet? Im geltenden Tarifvertrag (TV-L) in §16 (5) heißt es:
"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften [...] kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten." [2]

„Bildet Berlin!“ ist nach wie vor entsetzt über den Umgang mit angestellten Lehrkräften in Berlin. Wir sollen mit der Zulage kurzfristig ruhig gestellt werden, die Absichtserklärung ändert nichts an der Kündbarkeit der Zulage! Ein Hohn, wenn Frau Scheeres nun sagt, sie sei „erfreut, dass auf diese Weise Handlungs- und Planungssicherheit“ gibt.

Wir fordern Handlungs- und Planungssicherheit für die betroffenen angestellten Lehrkräfte durch einen vollständig tarifrechtlich gesicherten Ausgleich!

Lasst euch das nicht gefallen! Empört euch!

Kommt alle am Di, den 15.01.2013 um 15.30h zum Potsdamer Platz. Jetzt erst recht!!!


Quellen:

[1]  http://www.tagesspiegel.de/berlin/lehrerbesoldung-senat-will-angestellten-lehrern-weiter-sonderzulage-zahlen/7603136.html, 09.01.2013

[2]  Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006. S. 24


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erstellt am 10.01.2013, letzte Aktualisierung am 10.01.2013
 
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