Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

Unsere Ziele und Forderungen

 

Das Manifest angestellter Lehrkräfte in Berlin

In einer Versammlung von ca. 120 angestellten Lehrerinnen und Lehrern von über 50 Berliner Schulen wurde am 13. Januar 2012 ein Manifest erarbeitet, dem sich in den folgenden Wochen fast 3.000 Lehrerinnen und Lehrer von über 100 Berliner Schulen mit ihrer Unterschrift angeschlossen haben. Am Freitag, den 2. März 2012, wurden Manifest und Unterschriften von 200 Lehrerinnen und Lehrern an die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres übergeben.

Ausgangspunkt der Kritik ist, dass angestellte Lehrkräfte deutlich weniger Wertschätzung in Form von Einkommen und Absicherung erfahren als verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer mit gleicher Qualifikation und Berufserfahrung - und das im selben Berliner Lehrerzimmer! Die tägliche Benachteiligung gegenüber verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern zerstört die Motivation, die so notwendig ist, um unsere Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern - es ist nicht gerecht, dass von uns angestellten Lehrkräften gefordert wird, unter den bestehenden Bedingungen das Beste zu geben, ohne uns gleichzeitig ausreichend Sicherheit und Perspektive zu bieten! Angesichts der ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen in den Berliner Schulen spielen deshalb zunehmend Junglehrer mit dem Gedanken, in ein anderes Bundesland zu wechseln, um später eventuell mit dem Beamtenstatus in die Berliner Lehrerzimmer zurückzukommen. Doch dieser Weg steht, z. B. aus familiären Gründen, nicht jedem offen. Mit der Übernahme verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern sorgt der Berliner Senat dafür, dass die Ungleichbehandlung von angestellten Lehrkräften gegenüber den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft bestehen wird und sogar noch vergrößert wird. Denn außerhalb der Regelungen zum Austausch von Landesbeamten übernommene Lehrkräfte erhalten eine über die Berliner Besoldung hinausgehende Zulage, die die Differenz zur Besoldung im Herkunftsland ausgleicht. So kommen einzelne in den Genuß, bei Baden-Würtembergischem Gehalt als Lehrkraft in der sexy Bundeshauptstadt arbeiten zu dürfen: ein Luxus, der durch die Abzüge beim Gros der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis von denen unfreiwillig „erwirtschaftet“ wird! Wer hier noch als Angestellter bleibt, hat das dumfe Gefühl etwas falsch gemacht zu haben und kommt sich vom Senat schlicht für dumm verkauft vor.
Wir sorgen uns deshalb um die Qualität der schulischen Bildung in Berlin! Wir fragen uns: Wie soll es gelingen, dass Berlin langfristig als attraktiver Arbeitgeber viele gute Lehrerinnen und Lehrer für die Berliner Schule gewinnen und halten kann? Ist der Senat nicht bereit sie zu verbeamten, so muss es einen Ausgleich für die bestehenden Benachteiligungen für angestellte Lehrerinnen und Lehrer geben!

→ das Manifest als PDF herunterladen

→ den Bericht von der Übergabe der Unterschriften lesen


Die Forderungen des Manifests lauten:

Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Folgende Benachteiligungen gegenüber verbeamteten Lehrkräften müssen ausgeglichen werden, wenn Lehrer/-innen weiterhin motiviert und konstruktiv in Kooperation Schule gestalten sollen:

  1. Ersatz der kündbaren Nebenabrede zur Vorweggewährung der höchsten Erfahrungsstufe durch eine sichere tarifliche Regelung,
  2. Gehaltsstufen, deren Nettoverdienst dem Vergleich mit Beamten standhalten,
  3. Zahlung eines Krankengeldzuschusses über die 39. Woche hinaus, Zahlung eines Zuschusses für eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  4. eine gleiche Berücksichtigung der Familienverhältnisse von angestellten und beamteten Lehrkräften und
  5. den Ausgleich gravierender Unterschiede bei Altersvorsorge und der späteren Altersversorgung

Sollten sich die Forderung nach Gleichstellung tarifrechtlich nicht umsetzen lassen, stellt die Rückkehr zur Verbeamtung eine Alternative dar.
 

Qualifiziertes Lehrpersonal für die Berliner Schule

  1. Unterricht darf nur von Personen mit voller Lehrbefähigung (2. Staatsexamen) eigenverantwortlich erteilt werden. Interessenten an einem Quereinstieg in den Lehrerberuf müssen ggf. in den Bereichen der Didaktik und Pädagogik nachqualifiziert werden bevor sie eigenverantwortlich Unterricht erteilen.
  2. Schulen müssen dauerhaft und verlässlich eine Personal-Ausstattung von über 100% erhalten, so dass Unterricht von den Schulen selbst angemessen und qualifiziert vertreten werden kann. Der Vertretungsbedarf liegt an der Berliner Schule stabil bei etwas mehr als 10% des gesamten Unterrichts [1], dies legt eine Ausstattung mit 110% nahe.
Quelle:
[1] Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft 2012: Anhang G1 der Broschüre Blickpunkt Schule, S. 21
     http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/bildungsstatistik/blickpunkt_schule_2011_12.pdf
     ?start&ts=1329729903&file=blickpunkt_schule_2011_12.pdf

Dokumente

erstellt am 09.06.2012, letzte Aktualisierung am 11.06.2017
 
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