Benachteiligung angestellter Lehrkräfte seit 2012 kaum verringert - weiterhin Verluste im sechstelligen Bereich! Bildet Berlin! erstellt regelmäßig Modellberechnungen zum durchschnittlichen Nettoeinkommen angestellter und verbeamteter Lehrkräfte in Berlin. Erstmalig haben wir nun die Entwicklung dieser Einkommen von 2011 bis 2018 betrachtet. Das Ergebnis ist ernüchternd und frustrierend zugleich: Während die Differenz im Nettoeinkommen angestellter und beamteter Lehrkräfte bis 2014 leicht reduziert wurde, stieg sie erneut an und war 2017 sogar größer als 2012, dem Jahr in dem wir unser von fast 3000 Lehrer*innen unterschriebenes Manifest an Bildungssenatorin Scheeres übergeben haben!
Die im TV-L auf Initiative des Berliner Landesverbands der GEW
durchgesetzten Einführung der Erfahrungsstufe 6 verringert die Differenz
zwar wieder etwas, jedoch nicht stark genug, um wenigstens das 2014
bereits erreichte Niveau wieder zu erreichen. Die jüngst abgeschlossenen Tarifverhandlungen 2019 werden daran
nichts verbessern: Obwohl der Berliner Finanzsenator Kollatz die
Verhandlungen auf Arbeitgeberseite geführt hat, wurde die Chance vertan,
mit einer deutlichen Anhebung der Erfahrungsstufe 6 das Nettoeinkommen
dem von Beamten anzupassen. Nicht
nur wird die von Angestellten erstreikte Erhöhung erneut pauschal auf
die Beamtenbesoldung übertragen, Berlin legt bei der Erhöhung der
Besoldung noch 1% oben drauf (bis die Berliner Besoldung den
Durchschnitt der Besoldung anderer Bundesländer erreicht hat)! Die Modellberechnungen modellieren den Verlauf des Nettoeinkommens einer ledigen, kinderlosen Lehrkraft über 40 Dienstjahre hinweg:

Da verheirateten Beamten bzw. Beamten mit Kindern ein Familienzuschlag gewährt wird, sind die Differenzen für Lehrkräfte mit Familie deutlich höher (Die Zuschläge summieren sich in 40 Dienstjahren auf bis zu 130.000€ brutto): Wechseln Beamte aus einem anderen Bundesland nach Berlin, so können sie nicht nur ihren Beamtenstatus mitnehmen, sie erhalten sogar oft die meist noch deutlich höhere Besoldung des Herkunftslandes.
Download
Sie können unsere Berechnungen gerne hier herunterladen: | erstellt am 24.02.2019, letzte Aktualisierung am 03.03.2019 |
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