Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

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Problem kleingerechnet: Angaben der SenBJW zum Einkommen angestellter und verbeamteter Lehrkräfte erneut sachlich falsch

In dem Beitrag Angestellte Lehrer streiken für mehr Gehalt veröffentlichte die B.Z. am 20.08.2013 Zahlen zum Einkommen einer verheirateten Sekundarschul-Lehrkraft mit einem Kind als Angestellte und Verbeamtete im Vergleich. Als Quelle wurde die Senatsbildungsverwaltung genannt.

Ein Kollege hat uns inzwischen darauf hingewiesen, dass die Angaben für verbeamtete Lehrkräfte nach 10 Jahren sachlich falsch sind: Angegeben sind die Zahlen für die Erfahrungsstufe 3, nach 10 Jahren befinden sich beamtete Lehrkräfte jedoch in der Erfahrungsstufe 4 und verdienen deutlich mehr als von der Senatsbildungsverwaltung angegeben. Gemäß den Berliner Besoldungstabellen verweilen Berliner Landesbeamte 2 Jahre in Stufe 1, 3 Jahre in Stufe 2, 3 Jahre in Stufe 3 und erreichen mit dem 9. Dienstjahr Stufe 4.

Dieser Fehler ist insofern als bedeutsam einzuschätzen, weil angestellte Lehrkräfte kritisieren, im Verlauf ihres Berufslebens deutlich weniger als ihre beamteten Kollegen zu verdienen. Durch den sachlichen Fehler wird diese Differenz im Einkommen nach 10 Jahren von netto monatlich 262,29€ mit 170,91€ um mehr als ein Drittel zu klein dargestellt. Die von den angestellten Lehrkräften kritisierte Ungerechtigkeit wird so in der Öffentlichkeit kleiner dargestellt als sie tatsächlich ist.

Übrigens steigen Beamte im 11. Dienstjahr bereits in die nächste Erfahrungsstufe 5 auf. Das geht bis zur Stufe 8 so weiter. Interessant ist daher vor allem auch die Situation nach 20 oder 30 Jahren bzw. zum Ende nach 40 Dienstjahren. Für die von der Senatsbildungsverwaltung angenommene Lehrkraft ergeben sich folgende Zahlen:

 Einkommen einer Lehrkraft mit zwei Fächern, verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse IV:

 

 

angestellt

verbeamtet

Differenz

Einstiegseinkommen

brutto

4.574,68 €

3.466,85 €

 

 

netto

2.731,47 €

2.685,94 €

45,53 €

nach 10 Jahren

brutto

4.574,68 €

3.970,41 €

 

 

netto

2.731,47 €

2.993,76 €

-262,29 €

nach 20 Jahren

brutto

4.574,68 €

4.361,60 €

 

 

netto

2.731,47 €

3.222,82 €

-491,35 €

nach 30 Jahren

brutto

4.574,68 €

4.444,83 €

 

 

netto

2.731,47 €

3.270,41 €

-538,94 €

nach 40 Jahren

brutto

4.574,68 €

4.444,83 €

 

 

netto

2.731,47 €

3.270,41 €

-538,94 €

Jahressonderzahlung jeweils

2.287,34 €

640,00 €

1.647,34 €


Im Brutto der Beamten ist ein Familienzuschlag von 210,40€ enthalten, der Angestellten nicht gewährt wird. Im Netto sind 140€ Kindergeld für Angestellte und Beamte sowie ein Abzug von 220€ als PKV-Beitrag bei Beamten berücksichtigt. Die genaue Berechnung sowie die verwendeten Quellen lassen sich dieser Tabelle entnehmen.

Dies ist nicht das erste mal, dass die SenBJW falsche Angaben zum Unterschied in der Bezahlung angestellter Lehrkräfte macht: Im Anhang der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 21. Mai 2012 wird für "Lehrkräfte mit einem Wahlfach" (i.d.R. Lehrkräfte an Grundschulen) das Einkommen nach Entgeltgruppe E12LEHR angegeben. Tatsächlich werden diese Lehrkräfte aber nach der Entgeltgruppe E11LEHR bezahlt, erhalten also ein geringeres Einkommen als angegeben: In den Lehrerrichtlinien (internes Rundschreiben I Nr. 64/2011 vom 23.05.2011, das in allen Schulen vorliegt) hat der Senat verfügt, dass angestellte "Lehrkräfte mit einem Wahlfach" die Vergütungsgruppe BAT III erhalten. In Anlage 2 zum TVÜ-L i.d.F. des Übergangs-TV Lehrkräfte ist für den Übergang zum TV-L festgelegt, dass Lehrkräfte, die nach Vergütungsgruppe BAT III bezahlt wurden in die TV-L Entgeltgruppe 11 übergeleitet werden.

Die Differenz zum Einkommen verbeamteter Lehrkräfte mit der Besoldungsstufe A12 ist somit auch hier tatsächlich größer als von der Senatsbildungsverwaltung angegeben.

erstellt am 21.09.2013, letzte Aktualisierung am 21.09.2013
 
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